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Vorschriften

Was Ihre Speisekarte in Katalonien enthalten muss

In Katalonien muss Ihre Karte mindestens auf Katalanisch vorliegen, mit Endpreisen inklusive Steuern, Allergenen bei jedem Gericht und einem Hinweis, dass Gäste mitnehmen dürfen, was sie nicht aufgegessen haben. Sechs Pflichten, von denen die Hälfte in der spanienweiten Regelung nicht vorkommt.

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Diese Art Gesetz kennen Sie schon: hier ist die geschützte Sprache Katalanisch

Wer aus Südtirol kommt, kennt das Prinzip aus dem Alltag: eine Minderheitensprache, die in der Verbraucherinformation geschützt wird, und eine Karte, die diese Sprache führen muss. In der Schweiz ist die Mehrsprachigkeit in der Produktinformation ebenso selbstverständlich. Sie leben also bereits unter einer Sprachregel und verstehen ihre Logik besser als die meisten hier ansässigen ausländischen Betreiber.

Der Unterschied ist, welche Sprache. In Katalonien schützt die Regel das Katalanische, und die Pflicht betrifft genau die Karte: Sie muss mindestens auf Katalanisch verfügbar sein. Das ist keine kulturelle Vorliebe, sondern das, was die Agència Catalana del Consum kontrolliert.

Die Sprache: mindestens auf Katalanisch

Die Agència Catalana del Consum lässt hier keinen Spielraum: Speise- und Getränkekarten müssen den Gästen mindestens auf Katalanisch zur Verfügung stehen.

Das entscheidende Wort ist «mindestens». Es wird weder Katalanisch allein vorgeschrieben noch eine andere Sprache verboten: Verlangt wird, dass die katalanische Fassung existiert und für den bereitliegt, der sie verlangt. Eine Karte auf Spanisch und Englisch ohne katalanische Fassung ist nicht regelkonform; eine Karte auf Katalanisch, Spanisch, Englisch und Deutsch ist es einwandfrei.

In der Praxis ist das die am häufigsten übersehene Pflicht in touristischen Zonen, wo Betriebe drei oder vier Sprachen führen und keine davon Katalanisch ist. Wenn Sie einen Betrieb an der Costa Brava mit einer deutschen und einer spanischen Karte haben, ist genau dieser Absatz Ihre Baustelle.

  • Die Speisekarte und die Getränkekarte.
  • «Mindestens»: Führen Sie so viele Fassungen wie Sie wollen, aber die katalanische muss es geben.
  • Der Gast hat außerdem das Recht, auf Katalanisch oder Spanisch bedient zu werden, nach seiner Wahl.
  • Papier oder digital, beides zählt: Die Regel betrifft die Bereitstellung, nicht das Format.

Die Preise: Endpreise, inklusive Steuern, ohne Sternchen

Die zweite Pflicht prüft ein Kontrolleur schon von der Tür aus: Die auf der Karte oder auf der Tafel ausgewiesenen Preise müssen Endpreise inklusive Steuern sein.

Und dann der Teil, den fast niemand richtig macht: Der Zusatz «zzgl. MwSt.» ist nicht zulässig. Nicht ungern gesehen — nicht zulässig. Der Preis, den der Gast liest, ist der, den er zahlt.

Theke, Saal und Terrasse: unterschiedlich abrechnen muss sichtbar sein

Hier irrt die halbe Branche, ohne es zu wissen. Auf der Terrasse mehr zu verlangen als an der Theke ist legal und üblich. Nicht legal ist, es nicht zu sagen: Wenn die Preise sich danach unterscheiden, wo bedient wird, oder wenn eine Leistung einen Aufschlag trägt, muss der Preis für jeden Fall klar und sichtbar ausgewiesen sein.

Beachten Sie das Beispiel, das die Agència selbst wählt: das Eis. Nicht die großen Aufschläge — die Kleinigkeit, die ein Kellner beiläufig dazugibt. Wenn sie einen Preis hat, muss sie draufstehen.

Wie ein Aufschlag aussehen muss
FALSCH                          RICHTIG
  Bier ........... 2,50 €         Bier
  (Terrassenzuschlag)               Theke ........ 2,50 €
                                    Saal ......... 2,80 €
                                    Terrasse ..... 3,20 €

  Limo ........... 3,00 €         Limo ............. 3,00 €
  zzgl. MwSt.                       mit Eis ........ +0,30 €

Der Gast muss wissen, was er zahlen wird, bevor er bestellt,
nicht erst bei der Rechnung.

Die zwei Hinweise, die auf der Karte stehen müssen

Zwei Dinge gehören auf die Karte, obwohl sie weder Preise noch Gerichte sind.

Das erste sind die Allergene — dieselbe europäische Pflicht, die in ganz Spanien gilt und die einen eigenen Artikel hat.

Das zweite ist für viele neu. Das katalanische Gesetz 3/2020, Artikel 6.1.b, verpflichtet dazu, den Gast mitnehmen zu lassen, was er nicht aufgegessen hat, und ihm das klar und sichtbar mitzuteilen, vorzugsweise auf der Karte. Es genügt nicht, es auf Nachfrage zu erlauben: Man muss es ankündigen.

  • Die Allergene je Gericht, verfügbar bevor der Gast sich entscheidet.
  • Ein Hinweis, dass er mitnehmen darf, was er nicht aufgegessen hat, vorzugsweise auf der Karte.
  • Das passende Behältnis wird nicht berechnet, und Sie müssen das akzeptieren, das er mitbringt.
  • Nicht zu informieren ist eine geringfügige Zuwiderhandlung nach Artikel 14.4.b des Gesetzes 3/2020.

Was Sie niemals berechnen dürfen

Die letzte Pflicht ist ein Verbot: Sie dürfen weder Gedeck noch Tisch berechnen, noch irgendeine Leistung, die der Gast nicht ausdrücklich verlangt hat.

Das Gedeck ist der Klassiker und taucht immer noch auf Bons auf. Der zweite Fall ist feiner: das Brot, das ungefragt kommt, die Oliven, die der Kellner bringt. Wenn sie nicht bestellt wurden und nicht inbegriffen sind, dürfen sie nicht berechnet werden.

Häufige Fragen

Muss meine Karte ausschließlich auf Katalanisch sein?

Nein. Die Pflicht ist, sie «mindestens» auf Katalanisch zu haben, das heißt: Die katalanische Fassung existiert und steht dem Gast zur Verfügung. Führen Sie so viele weitere, wie Sie wollen — und in einer touristischen Zone sollten Sie das auch.

Ist das wie die Sprachregelung in Südtirol?

Die Logik ist dieselbe: eine geschützte Sprache in der Verbraucherinformation. Anders sind die Sprache und die Reichweite. Hier betrifft die Regel ausdrücklich die Speise- und Getränkekarte, und der Maßstab lautet «mindestens auf Katalanisch» — nicht «nur auf Katalanisch».

Erfüllt eine digitale Karte die Sprachregel?

Ja, wenn die katalanische Fassung darin enthalten und für den Gast erreichbar ist. Die Regel betrifft die Bereitstellung, nicht das Papier. Eine digitale Karte hat es leichter: Eine Sprache hinzuzufügen zwingt zu keinem Nachdruck.

Darf ich das Gedeck berechnen?

Nein. Weder das Gedeck noch den Tisch noch irgendeine Leistung, die der Gast nicht ausdrücklich verlangt hat. Das ungefragt gebrachte Brot fällt darunter, wenn es nicht inbegriffen ist.

Gilt das im übrigen Spanien?

Nicht alles. Die Sprachregel und der genaue Hinweis auf der Karte sind katalanisch; Allergene und Endpreise inklusive Steuern sind allgemeine Pflichten. Wenn Ihr Betrieb anderswo in Spanien liegt, betrifft Sie die zweite Gruppe.

Quellen